D-Arzt – Spezialarzt für Schul-, Berufs- und Wegeunfälle
D-Ärzte sind an der besonderen Heilbehandlung beteiligte Ärzte. Durch eine spezielle fachliche Qualifikation sowie personeller und räumlicher Voraussetzungen nimmt unsere Praxis am D-Arztverfahren sämtlicher gesetzlicher Unfallträger teil.
Der Patient erspart sich durch das D-Arztverfahren doppelte Wege, er kann bei bestimmten Verletzungen direkt bei uns behandelt werden. Jährlich werden rund eine halbe Million Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger vom D-Arzt versorgt.
Folgende Verletzungen und Unfälle werden und dürfen bei uns im Rahmen des D-Arztverfahrens behandelt werden:
• Arbeitsunfälle
• Kindergarten-/Schulunfälle
• Wegeunfälle